Führerschein im Ausland

Lernführerscheine, provisorische Führerscheine oder Führerscheine, die du während eines vorübergehenden Aufenthalts (unter 185 Tagen) erworben hast, können in Deutschland nicht anerkannt werden.

Hast du deinen Führerschein außerhalb der EU erworben kannst du in der folgenden Liste genau nachlesen, ob du bei einer Umschreibung, die theoretische oder praktische Prüfung ablegen musst.

Wähle jetzt das Land aus, in dem du deinen Führerschein gemacht hast oder machen willst:

Ausstellungsstaat – bitte oben auswählen -
Klassen -
Muss erneut die theoretische Prüfung abgelegt werden? -
Muss erneut die praktische Prüfung abgelegt werden? -
Anmerkungen

Wenn du deinen Führerschein außerhalb der EU erworben hast und du einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast, musst du deinen Führerschein umschreiben lassen. Deine Fahrerlaubnis ist von dem Zeitpunkt an, zu dem du deinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt hast, 6 Monate gültig. Die Umschreibung muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen, sonst verfällt der ausländische Führerschein. Hinzu kommt, dass du deinen ausländischen Führerschein übersetzen lassen musst (z. B. vom ADAC).

Hast du deine Fahrerlaubnis in der EU oder im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) erworben, ist dein Führerschein in Deutschland unbeschränkt gültig und muss nicht umgeschrieben werden. Besitzt du die Fahrerlaubnis A1 und bist noch keine 18 Jahre alt, darfst du nur Leichtkrafträder mit einer (durch die Bauart bestimmten) Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fahren.