Linksabbieger haften mit Ampelsünder gemeinsam

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt lautet: Ein Autofahrer hat sich an die Regeln zu halten, auch wenn ein anderer dagegen verstößt. Ein links abbiegendes Fahrzeug muss die Vorfahrt entgegenkommender Fahrzeuge beachten, auch wenn diese rot haben.

Das Oberlandesgericht hob damit eine Entscheidung des Landesgerichts Darmstadt auf. So musste der Linksabbieger seinen Schaden selbst tragen.

Der Unfall ereignete sich indem ein Autofahrer links abbiegen wollte. Der Gegenverkehr fuhr trotz roter Ampel über die Kreuzung und kollidierte so, mit dem abbiegendem Fahrzeug.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung liegt der Sachverhalt dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor.